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Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst
Mehr Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst beschäftigen

Bereits im Nationalen Integrationsplan haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände (letztere als Empfehlung an ihre Mitglieder) verpflichtet, den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst - unter Berücksichtigung von "Eignung, Befähigung und Leistung" zu erhöhen. Hierbei sollen "sprachliche und interkulturelle Kompetenzen angemessen berücksichtigt werden“.
Staatsministerin Maria Böhmer betonte Anfang 2010 erneut, dass dies Aufgabe der Personalplanung jeder einzelnen Behörde sein müsse.
Doch wie kann die Behörde/ Kommune diese Verpflichtung tatsächlich umsetzen? Welche Maßnahmen einer interkulturellen Personalentwicklung sind für den öffentlichen Dienst sinnvoll und machbar?

1. Gründe für eine Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst:
• Repräsentation der Bevölkerungsanteile in der Zusammensetzung des Öffentlichen Dienstes

• Selbstverpflichtung der öffentlichen Arbeitgeber (Länder und Kommunen) aus dem Nationalen Integrationsplan

• Demografische Entwicklung, Fachkräftemangel

• Steigerung von Effektivität und Qualität der Dienstleistungen der Verwaltung durch verbesserte Kundenorientierung und Zugang zu allen Kundengruppen

• Positive Außendarstellung

• Sozialpolitische Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Abbau von Zugangsbarrieren

• Kompetenzen und Potentiale von Menschen mit Migrationshintergrund


2. Erste Schritte:
• Sensibilisierung von Führungskräften und Personalverantwortlichen – Interkulturelle Orientierung

• Interkulturelle Ausrichtung einer Institution durch Leitbild und Strategie

• Verbindlichkeit durch Leitbilder mit interkultureller Ausrichtung oder Selbstverpflichtungserklärungen

• Klare Verteilung von Verantwortlichkeiten

• Interkulturelle Schulungen für Personalverantwortliche

• Durchführung einer Bedarfsanalyse für Personalgewinnung und Qualifizierung

• Mitarbeitende mit Migrationshintergrund als Vorbilder bekannt machen


3. Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit
• Berufsperspektive Öffentliche Verwaltung attraktiver machen und darstellen, z. B. durch Kampagnen wie „Wir wollen Vielfalt und interkulturelle Kompetenz in der Verwaltung!“, „Berlin braucht dich“ oder „Wir sind Hamburg! Bist du dabei?“

• Schnuppertage, Tage der „öffentlichen“ Tür etc.

• Netzwerkarbeit, Kontakte zu Migrantenorganisationen und externen Facheinrichtungen wie Beratungsstellen für Menschen mit Migrationshintergrund

• Öffentliche Auftritte in Medien und besonders Stellenanzeigen interkulturell ausrichten, z.B. bei der Auswahl von Fotos

• Für Ausbildungen in Abschlussklassen werben, als Zielgruppe auch Eltern berücksichtigen

• Mitarbeitende und Auszubildende mit Migrationshintergrund als Multiplikatoren einbeziehen


4. Personalgewinnung
• Geschlechts- und kulturneutrale Ausschreibungen

• Überprüfung der Stellenprofile, Anforderungskataloge und Ausbildungsrahmenpläne; geforderte Kompetenzen sollten sich immer an den notwendigen Rahmen der Tätigkeiten orientieren.

• Interkulturelle Kompetenz und spezifische Sprachkenntnisse in die Stellenprofile aufnehmen bzw. stärker gewichten

• Interkulturelle Ausrichtung von Assessmentcenter und – Verfahren

• Überprüfung und Weiterentwicklung von Fragebögen und Tests im Hinblick auf sprachliche Eindeutigkeit und Klarheit

• Kulturfaire Stellenbesetzungsverfahren, z.B. Vorab–Festlegung von objektiven Kriterien für die Personalauswahl

• Wertschätzung von Diversität, kompetenzorientierter statt Defizitansatz bei BewerberInnen mit Migrationshintergrund

• Formulierungen wie „Begrüßt werden BewerberInnen aller Nationalitäten“ oder „Wir freuen uns über Bewerbungen…“, bewusst einsetzen, um Menschen mit Migrationshintergrund zu ermutigen, Bewerbungen einzureichen

• Anonymisierte Bewerbungsverfahren

• Durchführung eines Antidiskriminierungs-Controllings: Quantitativ-statistisch und über Audit- Verfahren
Das AGG erlaubt sogenannte "Positive Maßnahmen zur Verhinderung oder zum Ausgleich bestehender Nachteile“ im Sinne des § 5 AGG".


5. Spezielle Förderprogramme und Maßnahmen
• Vorkurse, Praktika, Schnuppermöglichkeiten

• Mentoring in der Ausbildung

• Spezifische Qualifizierungsangebote für Beschäftigte mit Migrationshintergrund

• Quereinstieg über zweiten Bildungsweg erleichtern


6. Interkulturelle Kompetenz aller Mitarbeitenden fördern
• Regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden und Auszubildenden

• Interkulturelle Workshops bereits in der Ausbildung

• Interkulturelle Kompetenz als Kriterium für beruflichen Aufstieg innerhalb des Betriebs verankert

Der Text wurde in ähnlicher Form im Rahmen des Facharbeitskreises Interkulturelle Öffnung des Netzwerk IQ – Integration durch Qualifizierung erarbeitet von: Maria Kotsina, Andrea Meinders, Jakob Ruster. Infos zum Netzwerk IQ unter:
www.netzwerk-iq.de



Weitere Informationen zum Thema:

1) Veranstaltung „Die Kommune als Arbeitgeber“
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung des 11. Bayerischen Berufsbildungskongresses 2010 http://www.bbk.bayern.de/abschluss/index.html fand am 9.12.2010 im Messezentrum Nürnberg eine Veranstaltung zum Thema „Die Kommune als Arbeitgeber – Chancen und Perspektiven für Jugendliche mit Migrationshintergrund“ statt.

Veranstalter:
• Netzwerk Integration Bayern, ein Projekt des VIA Bayern – Verband für Interkulturelle Arbeit e.V.
• Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Referat Integrationspolitik
• Bayerischer Städtetag

Eine Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier:
ZIP-Datei (PDF 687 kb)


2) Beispiele im Internet:
• Berlins Kampagne „Berlin braucht dich“:
http://berlin-braucht-dich.de

• Hamburgs Kampagne „Wir sind Hamburg“:
http://www.hamburg.de/bist-du-dabei

• „Charta der Vielfalt“ Wettbewerbe und best practice:
http://www.vielfalt-als-chance.de

• Die Handlungsbücher "Vielfalt schafft Zukunft" einer Städtekooperation im Ruhrgebiet:
http://www.integration-interkommunal.net > dort unter „Produkte“

• H. Schröer, F. Szoldatits: Interkulturelle Öffnung des Personalmanagements der Stadt München
http://migration-boell.de/web/diversity/48_2628.asp

• Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung: Expertise zu „Positiven Maßnahmen“ im AGG
http://antidiskriminierungsstelle.de/ADS/downloads.html


3) Mehr Migranten in den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen treibt das Vorhaben „Mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst“ weiter an. Dabei geht es nicht nur darum, Diskriminierung zu verhindern, sondern auch um eine gezielte Ansprache. Die Bezirksregierung Arnsberg wird dabei als Pilotbehörde mitwirken.
http://www.nrw.de/meldungen-der-landesregierung/mehr-menschen-mit-zuwanderungsgeschichte-im-oeffentlichen-dienst-10413/


4) Nationaler Integrationsplan (NIP):
Im Rahmen des aktuellen Aktionsplans zum NIP findet beim Bundesinnenministerium ein Dialogforum zum Thema „Migranten im öffentlichen Dienst“ statt. Bis Juli 2011 werden hier Vorschläge abgestimmt. Weitere Informationen sind dann im Sommer verfügbar.

Das Projekt wird von 11/08-11/11 gefördert durch:
• Europäischer Integrationsfonds,
• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und
• Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und
  Sozialordnung, Familie und Frauen

Ein Projekt des VIA Bayern - Verband für Interkulturelle Arbeit e.V.                             www.via-bayern.de         

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